Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftfsbedingungen der Firma Enes Design Werbetechnik
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der Enes Design Werbetechnik und den
Geschäftspartnern, auch dann, wenn die Firma Enes Design Werbetechnik nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt. Alle Geschäftsabläufe und Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen
ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeiten erst mit der Bestätigung oder Fakturierung des Auftrages durch uns. Für produktionstechnische Änderungen, die einen geänderten
Rohstoffeinsatz erfordern, behalten wir uns eine Anpassung des Lieferpreises vor.
Bestellungen, Genehmigungen, Statik
Bestellungen sind schriftlich einzureichen. Für Übermittlungsfehler, sowie Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen,
übernehmen wir keine Haftung. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung. Ist eine Bestellung erteilt, besteht die
Gültigkeit des Vertrages unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die Beschaffung der Genehmigung ist Sache des Bestellers, die Kosten und Gebühren sind vom Auftragsteller zu
tragen.
Ist für die Genehmigung eine Statik erforderlich sind die Kosten ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen.
Preise
Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preisen. Liegt zwischen unserer Angebotsannahme und der Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr als
zwei Monaten, so behalten wir uns wegen zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preiserhöhung bei der Lieferung vor. Unsere Preise verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand und Verpackungskosten werden extra berechnet und sind vom Besteller zu tragen.
Toleranzen, Mengenabweichungen, Korrekturen
Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei Druckzeugnissen behalten wir uns eine Mehrlieferung oder
Minderlieferung von bis zu 10% vor.
Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber insbesondere im Hinblick auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrages genau zu überprüfen. Fehlerkorrekturen sind dabei deutlich zu kennzeichnen.
Entwürfe, Schutzrechte
Entwürfe, die von uns erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, sowie von uns gefertigte Muster, Reinzeichnungen, Filme, Datensätze, Modelle und Werkzeuge bleiben auch nach Bezahlung unser
Eigentum. Ebenso bleiben wir Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte. Der Auftraggeber sichert uns zu, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und
Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht berühren und solche Rechte
durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der
Verletzung eines solchen Grundrechts, stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen, sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.
Liefertermine
Die Angabe von Lieferterminen erfolgt in Arbeitstagen. Alle Lieferungen, die wir nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigen, sind unverbindlich.
Lieferverzögerungen
Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung auf unser
Verschulden zurückzuführen ist und Sie uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Bei Lieferverzögerungen, die nicht auf unserem Verschulden beruhen, sind
wir berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir sind zu Teillieferungen und deren Berechnung berechtigt. Unsere Verpackung wird auf Grundlage des Selbstkostenpreises
in Rechnung gestellt, eine Rücknahmepflicht durch das Abfallentsorgungsgesetz besteht nicht, da unsere Verpackungen für einen zerstörungsfreien Weitertransport konzipiert sind.
Montage
Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können.
In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände Verzögerungen
eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit-, und Materialaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, inkl. der Nebenkosten, beglichen sind.
Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen unseres Werkes sind, wenn nicht anderst vereinbart, immer innerhalb von zehn Tagen, ab Rechnungslegung, netto zu zahlen. Skonto wird, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
nicht gewährt und bei eigenmächtigem Abzug von uns nachgefordert. Die Ablehnung von Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Bei Zahlungsverzug
berechnen wir eine angemessene Verwaltungsgebühr. Die Berechnung von Verzugszinsen bleibt uns vorbehalten. Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruchs gefährdet, sind wir berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen.
Haftungsbeschränkungen
Für Schäden unserer Geschäftspartner haften wir nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer Erfüllunsgehilfen beruhen. Für Schäden infolge höherer Gewalt
haften wir nicht. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung und/oder aus
sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Der Schadensersatzanspruch bezieht sich ausschließlich auf den
Lieferungs- und/oder Leistungsgegenstand. Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch für Betriebsstörungen, Gebäudeschäden und den Verlust von Daten.
Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Haftung für Schäden an zu neutralisierenden Objekten wird nicht übernommen, soweit der Schaden nicht
durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Darüber hinaus begrenzt sich die Haftung auf den Auftragswert.
Der Auftraggeber hat für die technische Sicherheit von zu bearbeitenden Fahrzeugen (Kfz, LKW’s, etc.) Sorge zu tragen, insbesondere bei Einstellung des Fahrzeugs in die Werkstatt des Auftragnehmers.
Die Haftung für Schäden aus Feuer, Einbruch, Diebstahl, Leitungswasser begrenzt sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, auf die Hälfte der Auftragssumme. Jede darüber hinausgehende
Haftung ist ausgeschlossen.
Gewährleistung
Jede Ware gleich ob angeliefert oder persönlich vom Kunden abgeholt – und jede Leistung ist sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler im Text und der Farbgebung zu untersuchen. Mängelrügen
müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Wareneingang bei uns vorliegen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Bei Mangelhaftigkeit der
Ware oder Montage sind wir wahlweise zur Nachbesserung, auch mehrfache Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der
Ersatzlieferung eine Ermäßigung des Warenwertes verlangen. Zur Nachbesserung ist uns eine angemessene, branchenübliche Frist zu setzen. Führt der Auftraggeber oder ein von ihm Beauftragter die
Nachbesserung durch, so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen.
Von der Firma Enes Design Werbetechnik genannte Eigenschaften eines Materials (z.B. Haltbarkeit, Lichtbeständigkeit, Ablösbarkeit von Folien,…) beziehen sich auf Angaben durch die jeweiligen Hersteller,
sind grundsätzlich nur Richtwerte und nicht bindend. Der Kunde hat durch Materialtests selbst zu überprüfen ob das Material für den jeweiligen Einsatz geeignet ist.
Lichtwerbung
Für Lichtwerbeanlagen übernehmen wir eine Garantie von 12 Monaten, sofern zur Auftragsausführung eine Lieferzeit von mindestens 4 Wochen zur Verfügung stand und sofern die aufkommenden Schäden
auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Für Leuchtmittel gilt die Garantiefrist von 6 Monaten nur, sofern eine durchschnittliche Betriebsdauer von täglich 10 Stunden nicht überschritten
wurde. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn in der beanstandeten Anlage nicht von uns bezogenes Betriebsgerät oder Zubehör verwendet wird, oder die von uns gelieferten Erzeugnissen von
dritter Seite nicht vorschriftsmäßig eingebaut oder beim Besteller ordnungswidrig betrieben worden sind und außerdem, wenn ein von uns nicht autorisiertes Unternehmen Eingriffe in die Anlage
vorgenommen hat. Lichtwerbeanlagen werden nach EN-1090-03 gefertigt.
Für Transportschäden haften wir nicht. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren in 6 Monaten bei
Abnahme, wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Mängel.
Rücktritt vom Kaufvertrag, Umtausch
Rücktritt von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe sind nicht möglich.
Stimmen wir einem Auftragsrücktritt zu, sind die uns bereits entstandenen Kosten bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu ersetzen.
Archivierung, Datenschutz
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des
Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert.
Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert. Im Jahr 2018 haben wir unsere Datenschutzbestimmungen gemäß der EUDatenschutzgrundverordnung aktualisiert.
Erfüllungsort Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand bezüglich unserer vertraglichen Beziehungen mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz unserer Firma in Mainz.
Abwehrklausel
Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen.
Schlussbestimmungen
lndividualabreden ändern unsere Geschäftsbedingungen nur, sofern sie unsererseits durch die Geschäftsleitung schriftlich bestätigt sind. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Falls Teile
dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” rechtsunwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem
wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.